Keine Kinderbetreuung
für alleinerziehende Freiberufler

Heute hatte ich die Ablehnung meines Antrags für eine Nachmittagsbetreuung für meinen Sohn im Briefkasten.

Begründet war der Ablehnungsbescheid damit, dass kein Arbeitsverhältnis vorläge und ich keine „Arbeitssuchmeldung“ vorgelegt hätte. Ich hatte ledigklich geschrieben, dass ich als freier Mitarbeiter arbeiten würde und daran denken würde, mich selbständig zu machen.

Tja, da liegt dann natürlich kein Arbeitsverhältnis vor. Nun ja, ich bin ja eigentlich auch Alg-II-Empfänger, suche aber ständig Arbeit und bin gerade wirklich dabei, mich selbständig zu machen. Das funktioniert aber nicht so wirklich, wenn mein Sohn schon gegen ca. 13:00 Uhr Zuhause ist.

Ich werde wohl wieder Einspruch einlegen und mich wahrscheinlich tatsächlich richtig gemeldet selbständig machen müssen. Eigentlich wollte ich meine Tätigkeiten zunächst „freiberuflich“ laufen lassen. Dann scheine ich allerdings keine Kinderbetreuung zu bekommen.

In Teilzeit bekomme ich ja ohnehin nichts. Ich habe halt nicht Verkäuferin gelernt. 😛

…und Deutschland diskutiert über die Gleichstellung von Homo- und normalen Ehen… 😛

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