Notiz für die #Piraten:
#Persönlichkeitsrechte

Der d00d hat mich auf einen sehr guten Kommentar von sich hingewiesen, der bei „Meister Malte“ unter einem Artikel steht:

d00d
5. September 2013 at 08:22

[..] Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst mehrere Dimensionen. Das Recht am eigenen Bild [..] ist lediglich eine Facette davon. Hier mal eine kurze Auflistung:

1. Schutz vor Indiskretion: Sozial-, Privat-, Geheim- und Intimsphäre
2. Schutz der persönlichen Ehre
3. Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen
4. Schutz vor Unwahrheit
5. Recht auf Anonymität
6. Recht am eigenen Bild
7. Recht am eigenen Wort
8. Recht am eigenen Namen
9. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
10. Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Wenn du dir jetzt mal Punkt 2 und bedingt Punkt 3 etwas genauer anschaust, dann wirst du vllt. schon erahnen, dass ein Umfeld, das geeignet ist, ochdomino zu stigmatisieren, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte von ochdomino verletzen kann. Denn ochdomino hat sich ganz klar, auch in ihrem Blog, kritisch gegenüber dem “radikalen Feminismus” positioniert. Auf der Veranstaltung wurde sie jedoch als bloße “Haterin” abgestempelt. Vor allem, da ja nicht lediglich kurze Beispiele von “Hatetweets” genannt werden, sondern eine Art Prangerstimmung erzeugt wurde, bei der mehrere Minuten Tweets, bei ochdomino sogar mit Bild, gezeigt wurden. Der Vorgang kann deshalb dazu geeignet sein, die Ehre von ochdomino zu verletzen.

Und wenn du mir das alles nicht glauben willst, dann empfehle ich dir “Fechner – Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia. 14. Aufl. 2013″. Dort kannst du das, was ich gerade gesagt hab, auch nochmal selbst nachlesen.

…und liebe Piraten, es ist ein leichtes diesen Text auf andere Fälle zu beziehen. Reißt Euch in Zukunft ein bisschen zusammen.

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