Impressumspflicht.

Nehmenn wir einmal an, jemand hätte anstatt eines Usernamens aus einem Forum, einen Teil einer E-Mail-Adresse veröffentlicht, der eventuell zu einer Identifikation eines Blogbetreibers geführt haben könnte. (Die Frage ist rein hypothetisch, da ein Username aus einem Forum veröffentlicht wurde, der sich zufällig mit einer E-Mail-Adresse teilweise überschnitten hat.)

Wie sieht es aber rein rechtlich aus? Wie steht es überhaupt mit einer Impressumspflicht für Blogs aus?

Wir sehen uns einmal den Artikel zur Impressumspflicht in der bösen Wikipedia an:

„Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.“

Desweiteren heißt es als Auszug aus dem Presserecht:

„Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift, bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“

Keine Impressumspflicht besteht bei:

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

Es ermüdet und es erinnert tatsächlich an die Piraten. Hätte eine Enttarnung erfolgen sollen, hätte eine Nennung des (Wohn-)Ortes und des Internetproviders anhand der IP und die vollständige Nennung einer E-Mail-Adresse erfolgen können.

Es wurden drei Wochen benötigt, um von der Nennung eines Usernamens aus einem Forum die tlw. Nennung einer E-Mail-Adresse zu konstruieren. Sieht man sich den Originalkommentar an, werden dort in einem Atemzug drei Usernamen genannt. Niemand hat dort von einer E-Mail-Adresse gesprochen. Dies wurde erst Wochen später konstruiert. Auf die Nennung der Usernamen wurde auch nur durch den „Märtyrertod“ hingewiesen.

Desweiteren wäre für Bekannte des Blogbetreibers allein an den Bloginhalten eine Identifikation möglich gewesen. Eine Nennung eines Usernamens in einem Kommentar wäre zunächst kaum auffindbar gewesen und hätte auch keine leichtere Identifizierung ermöglicht. Allein die Inhalte gaben genug Aufschluss auf den Blogbetreiber.

Rein rechtlich gesehen hätte er allerdings selbst ein Impressum führen müssen. Man hätte ihn auch leicht durch die vorhandenen Daten enttarnen können, was nicht geschehen ist. Die „Maskutroll-Szene“ ist offensichtlich eine Trollszene. Wäre eine Enttarnung erfolgt, hätte man ernsthaft über gewisse Dinge diskutieren können. Eine Enttarnung fand aber nicht statt.

Ich hoffe, es ist jetzt langsam gut. Ich werde mich nicht mehr zu diesem Mist äußern. Ich hätte von Brüderle lernen sollen. Er ist sehr vernünftig mit dem #Aufschrei-Mist umgegangen. Etwas anderes liegt ja hier nicht vor. Außer das jetzt s. g. Männerrechtler ihren #Aufschrei proben.

Weitere Ausführungen meinerseits gibt es an dieser Stelle nicht mehr.

Es gibt die Möglichkeit, mich persönlich anzusprechen.

Transmission PELZ: off.

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