Das Patriarchat mal wieder: „Im Liebeswahn: 72-jährige Stalkerin eines Pfarrers freigesprochen“

Auch wenn sie aussehen kann wie Darkwing Duck: Der Hintergrund ist ernst – Stalking, Exhibitionismus usw.

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Eine Rentnerin schickt einem Priester seit 15 Jahren Nachrichten mit Sexfantasien und tanzt halbnackt in dessen Garten. Der Geistliche zog vor Gericht, das entschied: Die liebestolle Frau ist lästig, aber ungefährlich.

Spiegel: Im Liebeswahn: 72-jährige Stalkerin eines Pfarrers freigesprochen

Es ist für Frauen mittlerweile ein Leichtes das Leben von Männern zu zerstören. Die Liste wird immer länger: Kachelmann, Dall und nun dieser Fall. Das Opferabo kommt ihnen nicht nur bei Falschbeschuldigungen zu Hilfe, sondern nun auch, wenn sie der Täter sind.

Man stelle sich vor, ein Mann hätte eine Frau über 15 Jahre (!) auf diese Art belästigt. Der Mann wäre schon lange in der geschlossenen Anstalt gelandet und sein Verhalten wäre als Beleg für das angebliche Patriarchat gewertet worden. Den Straftatsbestand „Exhibitionismus“ gibt es in Deutschland nach wie vor ausschließlich auf den Mann bezogen.

Die Dame ist hinlänglich bekannt, der Fall zieht sich schon seit Ewigkeiten durch die Presse und die Instanzen.


 

Morgen schreibe ich nach Ewigkeiten mal wieder eine Klausur. Danach ärgere ich mich wieder vermehrt über die Gesellschaft. 😀

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9 Gedanken zu „Das Patriarchat mal wieder: „Im Liebeswahn: 72-jährige Stalkerin eines Pfarrers freigesprochen“

  1. Ich kenn auch so eine. Die wollte eine innige Liebesbeziehung mit einem sechsjährigen Buben. Und hat sich damit bis zum OGH (Kontaktrecht) durchgesetzt.

    1. Was kann man sich denn unter einer „innigen Liebesbeziehung“ vorstellen? Geht das in die Richtig, die man automatisch mit „Liebesbeziehung“ in Verbindung bringt?

      1. Das Kind unter Androhung von öffentlicher Traurigkeit und Unglück dazu zwingen, gestreichelt und massiert zu werden, inklusive heißer Liebesschwüre. Also halt so, wie sich Frauen Sex vorstellen. Es war nicht offensichtlich sexuell, aber absolut das, was sich Frauen so unter einem sexuellen Vorspiel vorstellen. Und die Leidenschaft, mit der die Wünsche vorgetragen wurden, sprach auch für sexuelle Anteile.
        Ich bin der Meinung, zwei Stunden dermaßen unter Druck gesetzt zu werden, unerwünschte körperliche Nähe nicht nur zu ertragen, sondern auch noch aktiv mitmachen zu müssen, die Gedanken werden kontrolliert, man kann sich nicht frei bewegen, frei spielen, wird geängstigt mit düsteren Vorstellungen, aber wenn man die Alte krault, ist alles wieder gut,… dann ist das schlimmer als eine schnelle Männervergewaltigung, die nicht nur schnell vorbei ist, sondern größere Teile der Persönlichkeit des Kindes respektiert. Ja, so weit gehe ich, dass kindervergewaltigende Männer zumindest das Gefühlsleben des Kindes so weit respektieren, dass sie es nicht zwingen, bei der Vergewaltigung auch noch begeistert mitzumachen, wie das diese Frau getan hat. (Nein, das Opfer war nicht begeistert, sondern hatte nur Angst vor dem, was passiert, wenn es nicht mitmacht.)
        Frauenvergewaltigungen sind aber trotzdem nicht strafbar. Es wird sozusagen als das Recht jeder Frau angesehen, auch Kinder für ihre Bedürfnisse zu verwenden, wenn sie Erwachsene als Liebespartner als bedrohlich empfinden.

  2. Die ganze Tragödie ist hier zu sehen: http://www.ardmediathek.de/tv/BRISANT/Pfarrer-bel{6c79e98453dbf2f5858ae679dab39f6c5ae7a5960e099204cbf24652808b0c3c}C3{6c79e98453dbf2f5858ae679dab39f6c5ae7a5960e099204cbf24652808b0c3c}A4stigt-aber-Freispruch-f{6c79e98453dbf2f5858ae679dab39f6c5ae7a5960e099204cbf24652808b0c3c}C3{6c79e98453dbf2f5858ae679dab39f6c5ae7a5960e099204cbf24652808b0c3c}BCr-7/Das-Erste/Video?documentId=32314404&bcastId=2673662

  3. Wenn ich das nicht falsch verstanden habe, wurde sie frei gesprochen, weil sie psychisch krank und nicht zurechnungsfähig ist, allerdings, da sie auch keine Bedrohung irgendwessen Lebens ist, wird sie auch nicht in die Psychiatrie eingewiesen. Wäre sie nicht krank, hätte es wohl eine irgendwie geartete Strafe für Belästigung, Stalking, und Exhibitionismus gegeben. Dass die Frau, wie ich vermute, ohne irgendwelche „Hilfe“ einfach entlassen wird, und natürlich weiter machen wird, ist allerdings nicht akzeptabel. Er wird wohl nachweisen müssen, dass sie seine Gesundheit verschlechtert (Angstattacken, Blutdruck, oder ähnliches), damit man sie einweisen kann? Das ist echt nicht akzeptabel……

    1. Es ist so:
      Bei Männern gibt es den Straftatbestand des Exhibitionismus. Den gibt es bei Frauen nicht. Daher ist eine Gefährdung bei exhibitionistischem Verhalten ausschließlich auf Männer beschränkt, weil: Straftatbestand.

      Würde sich ein Mann über eine lange Zeit derartig Verhalten, er wäre in der geschlossenen, ob er Gefahr für Leib und Leben ist oder nicht. Sie ist gesund genug, den Mann täglich zu terrorisieren, da suche ich nicht lange nach gesundheitlichen Entschuldigungen, warum sie sich den Terror weiterhin erlauben kann.

      Man muss auch auf die verwendete Terminologie achten: Wenn sich Männer derartig aufführen, spricht man nicht von „Liebeswahn“ oder „nachstellen“. Da wird das Vokabular ein ganz anderes. 😉

      Der Pfarrer ist seit Jahren in ärztlicher Behandlung. Das Spiel geht schon seit Jahren. Hier herrschen „real existierende Doppelstandards“. 😉

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